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Individualvertrag Neubau
(recht.notariat)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen
             2. Rechtsfolgen

1. Voraussetzungen

Wie lange ein Objekt als neu gilt ist in der Rspr. noch nicht abschließend geklärt. Folgende Voraussetzungen führen dazu, dass es als Neubau behandelt wird:

  • Ein nach Errichtung leerstehendes Haus gilt für drei bis fünf Jahre als neu.
  • Eine unbwohnte/leerstehende Wohnung ist auch nach 3 Jahren noch neu.
  • Umfassende Sanierung in Abgrenzung zu einer Modernisierung
  • Das Objekt wird in der Beschreibung als "neu" bezeichnet

2. Rechtsfolgen

Gilt ein Haus/eine Wohnung als Neubau sind besonderen Anforderungen an den Kaufvertrag zu stellen (keine klauselartiger Ausschluss der Gewährleistung). Der Gewährleistungsausschluss ist nur wirksam, nach zu dokumentierender ausführlicher Belehrung (Vgl. Kraus, Immobilienkaufverträge in der Praxis, Rn. 3667 ff).

Wen es sich bei dem Verkäufer um den Hersteller handelt kommt auf der Gewährlesitungssseite die Anwendung von Werkvertragsrecht in Betracht.

Ist der Verkäufer ein Erstkäufer ist auf jeden Fall Kaufvertagsrecht anzuwenden (aaO Rn. 3674).

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