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Schlussvermerk, konventionelle und rein elektronische Urkunde
(recht.notar)
    

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen eigenhändig elektronisch unterschrieben und von dem Notar qualifiziert signiert.

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar wie folgt eigenhändig unterschrieben:

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