|
Werden Kryptowährungen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten gekauft und mit Gewinn verkauft, fällt der Gewinn grundsätzlich unter § 23 EStG.
Bleibt der Gesamtgewinn aus Veräußerungsgeschäften in dieser Zeit aber unter 1.000 Euro - ist er gemäß § 23 Abs. 2 S. 5 EStG insgesamt steuerfrei .
Ein Veräußerungsgewinn der nach den 12 Monaten erzielt wird, ist vollständig steuerfrei.
Werbung:
|