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Die rheinische Tabelle enthält einen Vorschlag für die Vergütung von Testamentsvollstreckern.
bis 250.000 Euro 4 %
bis 500.000 Euro 3 %
bis 2.500.000 Euro 2,5 %
bis 5 Millionen Euro 2,0 %
über 5 Millionen Euro 1,5 %,
Gemeint ist jeweils der des Bruttonachlasswerts.
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