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Verantwortungsgemeinschaft (VerantwG)
(recht.zivil.bt.familie)
    

Eine Verantwortungsgemeinschaft war ein geplanter rechtlicher Rahmen, der es zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen sollte, gegenseitige Rechte und Pflichten festzulegen, ohne eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Sie sollte dazu dienen, die Versorgung und das Wohlergehen der Beteiligten im Alltag sowie in Notfällen abzusichern, indem beispielsweise Vollmachten oder Auskunftsrechte geregelt würden.

Die Verantwortungsgemeinschaft (VerantwG) war ein Vorhaben der letzten Bundesregierung (2021 bis 2024), das im Koalitionsvertrag verankert wurde. Federführend von der FDP und dem Justizministerium unter Marco Buschmann vorangetrieben, sollte die VerantwG einen rechtlichen Rahmen für Menschen schaffen, die dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, ohne verheiratet zu sein. Ein Eckpunktepapier dazu wurde bereits vorgestellt, ein offizieller Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht in den parlamentarischen Prozess gelangt. Geplant ist, dass die VerantwG keine Auswirkungen auf Steuer-, Erb- oder Namensrecht hat.

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